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   OLG Naumburg, 13.08.2015 - 2 Rv 94/15   

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https://dejure.org/2015,35904
OLG Naumburg, 13.08.2015 - 2 Rv 94/15 (https://dejure.org/2015,35904)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13.08.2015 - 2 Rv 94/15 (https://dejure.org/2015,35904)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13. August 2015 - 2 Rv 94/15 (https://dejure.org/2015,35904)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.09.2010 - 2 StR 407/10

    Rechtsfehlerhafte Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe (Unerlässlichkeit;

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.08.2015 - 2 Rv 94/15
    Die Unerlässlichkeit muss mit einer umfassenden und erschöpfenden Begründung unter Beachtung des Regel-Ausnahmeverhältnisses dargestellt werden (BGH 2 StR 407/10 vom 08. September 2010, zitiert nach juris; Francke in MüKo, StGB, § 47 Rdnr. 9; Senat, Beschlüsse vom 28. Juni 2011, 2 Ss 68/11 und 12. März 2012, 2 Ss 157/11).
  • OLG Naumburg, 12.03.2012 - 2 Ss 157/11

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung in Strafsachen; Schuldumfang beim

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.08.2015 - 2 Rv 94/15
    Die Unerlässlichkeit muss mit einer umfassenden und erschöpfenden Begründung unter Beachtung des Regel-Ausnahmeverhältnisses dargestellt werden (BGH 2 StR 407/10 vom 08. September 2010, zitiert nach juris; Francke in MüKo, StGB, § 47 Rdnr. 9; Senat, Beschlüsse vom 28. Juni 2011, 2 Ss 68/11 und 12. März 2012, 2 Ss 157/11).
  • OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 68/11

    Strafverfahren: Prüfung der Schuldfähigkeit bei einer Persönlichkeitsstörung;

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.08.2015 - 2 Rv 94/15
    Die Unerlässlichkeit muss mit einer umfassenden und erschöpfenden Begründung unter Beachtung des Regel-Ausnahmeverhältnisses dargestellt werden (BGH 2 StR 407/10 vom 08. September 2010, zitiert nach juris; Francke in MüKo, StGB, § 47 Rdnr. 9; Senat, Beschlüsse vom 28. Juni 2011, 2 Ss 68/11 und 12. März 2012, 2 Ss 157/11).
  • KG, 22.05.2017 - 161 Ss 44/17

    Begründung der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe

    bb) Die Sanktionsentscheidung nach § 47 Abs. 1 StGB bedarf - dem Ausnahmecharakter der Norm entsprechend - einer besonderen und eingehenden Begründung (vgl. OLG Naumburg a.a.O.; StraFo 2012, 285 - juris Rdn. 9; Beschluss vom 13. August 2015 - 2 Rv 94/15 - juris Rdn. 6; KG StV 2007, 35 - juris Rdn. 5).

    Erforderlich ist die umfassende Feststellung und erschöpfende Würdigung aller tat- und täterbezogenen Umstände, die unter Beachtung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses für und gegen die Unverzichtbarkeit einer freiheitsentziehenden Einwirkung sprechen (vgl. BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 7 - juris; OLG Naumburg StraFo 2012, 285 - juris Rdn. 9; Beschluss vom 13. August 2015 - 2 Rv 94/15 - juris Rdn. 6; HansOLG Hamburg StV 2000, 353 - juris Rdn. 12; KG a.a.O. - juris Rdn. 3; Theune in Leipziger Kommentar, StGB 12. Aufl., § 47 Rdn. 8; Maier, a.a.O., § 47 Rdn. 58).

    Dies kann etwa bei einer deutlichen und dauerhaften Verbesserung der persönlichen Verhältnisse seit der Tat (vgl. BGH StV 2003, 485 - juris Rdn. 8; OLG Zweibrücken StV 1992, 323; OLG Frankfurt am Main StV 1995, 27, 28 f.; KG, Beschlüsse vom 31. Juli 2007 - [3] 1 Ss 178/07 [59/07] - und 4. November 2008 - [4] 1 Ss 375/08 [249/08] - juris Rdn. 6; Maier a.a.O.), der nach der Tat begonnenen Durchführung einer Therapie zur Bekämpfung einer tatursächlichen Drogenabhängigkeit (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 13. August 2015 - 2 Rv 94/15 - juris Rdn. 7; HansOLG Hamburg StV 2007, 305 - juris Rdn. 18) oder der erstmaligen Erfahrung einer nicht nur kurzzeitigen Freiheitsentziehung nach Begehung der verfahrensgegenständlichen Tat (vgl. OLG Naumburg StraFo 2012, 285 - juris Rdn. 10; HansOLG Hamburg StV 2000, 353 - juris Rdn. 12; OLG Köln StV 1992, 149, 151; Maier, a.a.O., § 47 Rdn. 35, 59; Theune, a.a.O., § 47 Rdn. 19; Stree/Kinzig, a.a.O., § 47 Rdn. 13; Fischer, a.a.O., § 47 Rdn. 10 f.) der Fall sein.

    Die Frage, welche Wirkungen die Haft auf den Angeklagten hatte, ist indes - ebenso wie sonstige Veränderungen in seinen Lebensverhältnissen (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 13. August 2015 - 2 Rv 94/15 - juris Rdn. 7) - nicht erst im Rahmen der Bewährungsentscheidung, sondern schon bei der Frage zu prüfen, ob die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe unerlässlich ist oder eine (unter Umständen empfindliche) Geldstrafe zur Einwirkung auf den Angeklagten als ausreichend angesehen werden kann (vgl. Stree/Kinzig, a.a.O., § 47 Rdn. 13).

  • OLG Naumburg, 30.06.2016 - 2 Rv 50/16

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe: Berücksichtigung der Entwicklung eines

    Sie bedeutet mehr als Gebotenheit (BGH 2, StR 407/10 vom 8. September 2010, Senat, Beschlüsse vom 13. August 2015 - 2 Rv 94/15, Beschluss vom 12. März 2012 - 2 Ss 157/11, Beschluss vom 28. Juni 2011, 2 Ss 68/11, alle zitiert nach juris, Francke in MüKo StGB, § 47 Rn 9).

    Insoweit sind die Maßstäbe unterschiedlich: Eine negative Kriminalprognose führt nicht zur Unerlässlichkeit der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe (Senat, Beschluss vom 13. August 2015, 2 Rv 94/15, juris).

  • OLG Brandenburg, 28.11.2019 - 53 Ss 133/19

    Voraussetzungen der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe

    Die Berufungskammer hat sich insbesondere im Rahmen der Erörterung der Unerlässlichkeit nicht damit auseinandergesetzt, ob die von ihr anlässlich der Frage der positiven Sozialprognose vorgenommenen Erwägungen zur persönlichen Situation des Angeklagten trotz der Vielzahl und Einschlägigkeit der Vorstrafen des Angeklagten die Unerlässlichkeit der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe entfallen lassen (vgl. dazu BGH StV 2003, 485; OLG Zweibrücken StV 1992, 323; OLG Frankfurt am Main StV 1995, 27, 28 f.; KG, Beschlüsse vom 31.07.2007 - [3] 1 Ss 178/07 [59/07] - und 04.11.2008 - [4] 1 Ss 375/08 [249/08] - juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 13.08.2015 - 2 Rv 94/15 - juris).".
  • LG Hamburg, 18.06.2020 - 706 Ns 5/20

    Annahme einer ungünstigen Sozialprognose bei fehlender innerer Akzeptanz

    Angesichts der im Rahmen von § 47 Abs. 1 StGB und § 56 Abs. 1 StGB jeweils unterschiedlich gestalteten Regel-Ausnahme-Verhältnisse führt eine negative Kriminalprognose nicht zwingend zur Unerlässlichkeit der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 22. Mai 2017 - (5) 161 Ss 44/17 (28/17), juris; OLG Naumburg, Beschl. v. 13. August 2015 - 2 Rv 94/15, juris).
  • OLG Brandenburg, 28.11.2019 - 2 Ss 48/19
    Die Berufungskammer hat sich insbesondere im Rahmen der Erörterung der Unerlässlichkeit nicht damit auseinandergesetzt, ob die von ihr anlässlich der Frage der positiven Sozialprognose vorgenommenen Erwägungen zur persönlichen Situation des Angeklagten trotz der Vielzahl und Einschlägigkeit der Vorstrafen des Angeklagten die Unerlässlichkeit der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe entfallen lassen (vgl. dazu BGH StV 2003, 485; OLG Zweibrücken StV 1992, 323; OLG Frankfurt am Main StV 1995, 27, 28 f.; KG, Beschlüsse vom 31.07.2007 - [3] 1 Ss 178/07 [59/07] - und 04.11.2008 - [4] 1 Ss 375/08 [249/08] - juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 13.08.2015 - 2 Rv 94/15 - juris).".
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